Jugendschutzkonzept

SSC JUNO BURG Kinder- und Jugendschutzkonzept
 

gültig ab 24.08.2026

 

Jugendschutzbeauftragter: Roger Schmidt
Telefon 0172 8538399
E-Mail roger.schmidt@Becker-Antriebe.com

 

Ansprechpartner beim Hessischen Fußball-Verband:

Thorsten Picha

Thorsten.Picha@hfv-online.de

 

Kontakt zum DFB:

SafeSport@dfb.de

 


1. Grundhaltung
Der SSC Juno Burg ist ein Fußballverein, in dem Kinder und Jugendliche sicher trainieren, spielen, lernen und sich 
entwickeln sollen. Wir dulden keine Form von Gewalt, Grenzverletzung, Demütigung, Diskriminierung, sexualisierter 
Gewalt oder Machtmissbrauch.
Wir schaffen klare Regeln, benennen Ansprechpersonen und sorgen dafür, dass Trainerinnen, Trainer, Betreuende, 
Eltern sowie Kinder und Jugendliche wissen, was erlaubt ist, was nicht erlaubt ist und an wen sie sich wenden können.


Leitsatz des Vereins
Nachwuchs fördern - aber sicher. Kinderschutz ist keine Zusatzaufgabe, sondern Teil guter Vereinsarbeit.
Grundlage sind die aktuellen Hinweise des DFB zum Kinder- und Jugendschutz, die Richtlinien im Umgang mit Kindern 
und Jugendlichen, das DFB-Merkblatt zur Erstellung eines Schutzkonzepts sowie die Hinweise des Hessischen Fußball-Verbandes.


2. Geltungsbereich
Dieses Konzept gilt für alle Vereinsangebote des SSC Juno Burg, insbesondere für:
• Bambini bis A-Jugend
• Training, Spiele, Turniere und Hallenturniere
• Akademie und Fördertraining
• jährliches einwöchiges Camp
• Fahrten, Ausflüge und Veranstaltungen
• digitale Kommunikation, zum Beispiel Team-App, WhatsApp, E-Mail und Social Media


Es gilt für alle Personen, die im Auftrag des Vereins mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder Kontakt zu ihnen haben 
können: Vorstand, Jugendleitung, Trainerteam, Betreuerteam, Helferinnen und Helfer, Camp-Team, Akademie-Team 
sowie weitere beauftragte Personen.


3. Verantwortlichkeiten im Verein
Der Vorstand benennt eine verantwortliche Person für Kinder- und Jugendschutz auf Vorstandsebene. Diese Person 
koordiniert die Umsetzung des Konzepts, die Einsicht in erweiterte Führungszeugnisse, die Kommunikation der Regeln 
und die jährliche Überprüfung.
Zusätzlich benennt der Verein eine Ansprechperson. Diese nimmt Hinweise, Sorgen und Beschwerden entgegen. Sie 
hört zu, dokumentiert und unterstützt die Weiterleitung an Vorstand, Verband oder Fachberatungsstellen. Bei 
schwerwiegendem Verdacht führt der Verein keine eigenen Ermittlungen durch.


Aufgaben der Ansprechperson
• ruhig zuhören und ernst nehmen
• keine Bewertungen und keine vorschnellen Versprechen
• Sachverhalt kurz dokumentieren
• bei einfachen Grenzverletzungen eine Klärung unterstützen
• bei schwerwiegendem Verdacht externe Hilfe einschalten
• Kinderschutz-Verantwortliche/n informieren


4. Risikoanalyse
Dem Verein sind aktuell keine konkreten Risikobereiche oder Vorfälle bekannt. Dennoch erkennt der SSC Juno Burg 
typische Situationen im Fußball an, in denen klare Regeln notwendig sind.
• Kabinen, Duschen und Umkleiden
• Einzeltraining und Fördertraining
• Fahrdienste und Mitnahmen
• Camp-Woche und längere Betreuungssituationen
• digitale Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen
• Fotos und Videos
• Leistungsdruck, Auswahlentscheidungen und Abhängigkeitsverhältnisse
• Trost, Körperkontakt und emotionale Nähe
Die Risikoanalyse wird mindestens einmal jährlich durch Vorstand, Jugendleitung und Ansprechperson überprüft. Sie 
wird angepasst, wenn neue Angebote entstehen, zum Beispiel zusätzliche Campformate, neue Akademiegruppen oder 
Auswärtsfahrten mit Übernachtung.


5. Prävention und klare Standards
Alle regelmäßig im Kinder- und Jugendbereich tätigen Personen unterzeichnen den Ehrenkodex und die 
Verhaltensregeln des SSC Juno Burg. Neue Trainerinnen, Trainer und Betreuende erhalten diese Regeln vor Beginn 
ihrer Tätigkeit.
Erweitertes Führungszeugnis
Alle Personen, die regelmäßig oder verantwortlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen ein erweitertes 
Führungszeugnis vorlegen. Das betrifft insbesondere Trainerinnen und Trainer, Betreuende, Camp-Team, Akademie-
/Fördertraining-Team sowie Personen, die Fahrten, Ausflüge oder Maßnahmen mit Übernachtung begleiten.
• Einsicht nur in das Original; keine Kopie und keine Ablage des Führungszeugnisses
• Dokumentiert wird nur die erfolgte Einsichtnahme und ob Bedenken bestehen
• die Einsichtnahme erfolgt vertraulich durch einen kleinen berechtigten Personenkreis
• Aktualisierung spätestens alle drei Jahre
• ohne Vorlage kein Einsatz im Kinder- und Jugendbereich
• bei einschlägigen Einträgen ist ein Einsatz ausgeschlossen
Elternabende und Information
Mindestens einmal pro Saison werden Eltern über dieses Schutzkonzept, die Ansprechpersonen, die wichtigsten Regeln, 
Foto-/Videoregeln, digitale Kommunikation und Beschwerdewege informiert. Das Hand-out mit den 10 Regeln kann 
verteilt, ausgehängt oder auf der Vereinswebsite veröffentlicht werden.


Schulung und Sensibilisierung
Mindestens einmal pro Jahr findet eine kurze Information für Trainerinnen, Trainer und Betreuende statt. Themen sind 
Nähe und Distanz, Kabinen und Duschen, Einzeltraining, digitale Kommunikation, Fotos/Videos sowie Verhalten bei 
Hinweisen und Verdachtsfällen.



10 einfache Kinderschutz-Regeln beim SSC Juno Burg
1. Respekt
Keine Beleidigungen, keine Demütigungen, kein Anschreien, kein 
Auslachen.
2. Grenzen achten
Kinder und Jugendliche bestimmen ihre Grenzen. Nähe ist nur 
okay, wenn sie gewünscht ist.
3. Kabinen schützen
Erwachsene duschen nicht mit Kindern oder Jugendlichen. 
Fotos/Videos in Umkleiden sind verboten.
4. Keine unnötigen Einzel-Situationen
Einzeltraining und Gespräche möglichst offen, sichtbar oder mit 
zweiter erwachsener Person.
5. Keine privaten Geheimnisse
Keine Geheimhaltung verlangen. Sorgen dürfen immer an 
Ansprechpersonen weitergegeben werden.
6. Keine Sondervorteile
Keine privaten Geschenke, keine Abhängigkeiten, keine 
Stammplatzversprechen wegen persönlicher Nähe.
7. Digital transparent bleiben
Absprachen über offizielle Gruppen oder mit Elternbeteiligung. 
Private Einzelchats vermeiden.
8. Fotos nur mit Zustimmung
Bilder nur erlaubt, wenn sie abgesprochen sind. Niemand wird 
bloßgestellt.
9. Camp-Regeln beachten
Zwei Aufsichtspersonen, getrennte Schlafbereiche, Anklopfen, keine 
Zimmer-Einzel-Situationen.
10. Melden ist richtig
Wer ein komisches Gefühl hat, darf sich melden. Lieber einmal 
zu früh als einmal zu spät.


Für Kinder, Jugendliche und Eltern
Wenn etwas unangenehm ist, wenn du dich unter Druck gesetzt fühlst oder wenn du etwas beobachtest: Sprich die Ansprechperson, deine Eltern, eine Trainerin/einen Trainer deines Vertrauens oder den Vorstand an. Du machst nichts falsch, wenn du Hilfe holst.


6. Akademie, Fördertraining und Camp
Akademie und Fördertraining
Im Fördertraining können kleinere Gruppen, Leistungsbewertungen und engere sportliche Betreuung entstehen. Deshalb gelten zusätzlich:
• Trainingszeiten, Orte und Teilnehmende sind bekannt und nachvollziehbar
• Einzeltraining findet transparent statt
• Leistungsfeedback bleibt sachlich und wertschätzend
• kein Kind wird wegen Fehlern, Leistung oder körperlicher Entwicklung abgewertet
• Auswahlentscheidungen werden sportlich begründet und nicht mit persönlicher Nähe verknüpft
• Eltern wissen, wer das Training leitet und wie Verantwortliche erreichbar sind


Jährliches Camp
Für das einwöchige Camp gelten folgende Mindestregeln:
• mindestens zwei erwachsene Aufsichtspersonen
• alle Betreuenden erfüllen Ehrenkodex-, Verhaltensregel- und Führungszeugnis-Vorgaben
• Eltern erhalten vorab Ablauf, Regeln, Kontaktpersonen und Notfallnummer
• Kinder und Jugendliche kennen ihre Ansprechpersonen
• getrennte Schlafbereiche; Erwachsene schlafen nicht mit Kindern oder Jugendlichen in einem Zimmer
• vor Betreten eines Zimmers wird angeklopft
• Situationen allein mit einem Kind in einem Zimmer werden vermieden; wenn unvermeidbar, bleibt die Tür offen
• Fotos und Videos in Zimmern, Duschen und Umkleiden sind verboten
• Alkohol, Nikotin und Drogen sind im Betreuungszusammenhang tabu


7. Digitale Kommunikation
Digitale Kommunikation gehört zum Vereinsalltag. Sie muss transparent und altersgerecht bleiben.
• offizielle Teamgruppen sind der bevorzugte Kommunikationsweg
• in Gruppen mit Minderjährigen sollen möglichst zwei Erwachsene eingebunden sein
• private Einzelchats zwischen Erwachsenen und Minderjährigen werden vermieden
• Kommunikation erfolgt zu angemessenen Zeiten
• keine zweideutigen, sexualisierten oder abwertenden Kommentare
• keine Kommentare von Erwachsenen zu Aussehen, Körper oder privaten Bildern
• keine Weiterleitung von Bildern, Videos oder Screenshots ohne Zustimmung
• keine Fotos oder Videos aus Kabinen, Duschen oder sensiblen Bereichen


8. Vorgehen bei Sorgen, Beschwerden oder Verdacht
Bei jedem Hinweis gilt: Kinderschutz geht vor Vereinsimage. Hinweise werden ernst genommen und vertraulich 
behandelt. Gleichzeitig wird niemand vorschnell öffentlich beschuldigt.
Grundregeln
• Ruhe bewahren
• betroffene Person ernst nehmen
• nicht bagatellisieren
• nicht versprechen, alles geheim zu halten
• keine eigenen Ermittlungen bei schwerwiegendem Verdacht
• kurz dokumentieren: Datum, Uhrzeit, beteiligte Personen, Inhalt der Meldung, nächste Schritte
• nur den notwendigen Personenkreis informieren
Einfache Grenzverletzung Beispiele: unangemessener Ton, abwertender Kommentar, einmalige unbedachte 
Grenzüberschreitung ohne strafbaren Verdacht.
Vorgehen: Meldung aufnehmen, Gespräch führen, klare Vereinbarung treffen, dokumentieren, bei Wiederholung Vorstand einbeziehen.
Schwerwiegender Verdacht Beispiele: sexualisierte Grenzverletzung, körperliche Gewalt, psychische Gewalt, massives 
Mobbing, Grooming oder Verdacht auf strafbares Verhalten.
Vorgehen: Schutz der betroffenen Person sichern, Vorstand/Ansprechperson einbeziehen, 
keine eigene Ermittlung, externe Fachberatung bzw. Verband einschalten.


9. Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen dieses Schutzkonzept können je nach Schwere folgende Konsequenzen haben:
• Gespräch und klare Ermahnung
• verpflichtende Schulung
• schriftliche Verwarnung
• Entzug von Aufgaben im Kinder- und Jugendbereich
• Ausschluss von Camp, Akademie oder Trainingsbetrieb
• Einschaltung externer Fachstellen, Verband oder Behörden
Die Entscheidung trifft der Vorstand unter Berücksichtigung des Kinderschutzes, der Verhältnismäßigkeit und der 
Beratung durch externe Stellen.


10. Kommunikation und jährliche Überprüfung
Dieses Konzept wird vom Vorstand beschlossen, allen Trainerinnen, Trainern und Betreuenden ausgehändigt, bei 
Elternabenden vorgestellt und neuen Mitarbeitenden vor Tätigkeitsbeginn gegeben. Der Hand-out-Teil kann separat
verteilt, ausgehängt oder digital bereitgestellt werden. 
Der Vorstand überprüft das Konzept mindestens einmal jährlich gemeinsam mit Jugendleitung und Ansprechperson.
Anpassungen erfolgen insbesondere nach neuen Angeboten, personellen Änderungen, Vorfällen oder neuen Vorgaben 
des Verbandes. 

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